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"Achtung Vereinsvorstände" - Steuererklärung nur noch über ELSTER!?!?

Veröffentlicht von Toni (toni) am Mar 03 2019
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Der Vorstand des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. warnt seit Ende Februar 2019 auf seiner Website an prominenter Stelle, dass Steuererklärungen für Vereine nur noch elektronisch, also über das Programm "ELSTER", abgegeben werden dürften:

Screenshot KV-Website

Bild 1: Screenshot www.kleingarten-leipzig.de, Abruf vom 26.02.2019

Wir beginnen langsam, uns fremdzuschämen für die an den Tag gelegte Inkompetenz der Geschäftsführung im Kreisverband Leipzig…

Zugegeben: für den ein oder anderen sind Steuererklärungen ein Graus. Aber die Frage, ob die Steuererklärung wirklich zwingend elektronisch eingereicht werden muss, lässt sich so unfassbar einfach klären, dass die vom Verbandsvorstand herausgegebene Meldung einfach nur peinlich ist, besonders wenn man die wahrscheinliche Entstehung des vermeintlichen "Wissens" des Kreisverbandes betrachtet:

Am 11.02.2019 fand in Eilenburg bei Leipzig eine Informationsveranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen bzw. des Finanzamtes Eilenburg zum Thema "Gemeinnützige Vereine & Steuern" statt. Im Publikum saßen auch der selbsternannte Geschäftsführer des Kreisverbandes und seine neue rechte Hand, die Kassiererin des Verbandes. Beide kommen im Übrigen vom selben Gartenverein: "Wiesengrund" e. V. Taucha.

Auf jedem Platz des großen Saals lag neben der Broschüre "Vereine und Steuern", welche vom Staatsministerium der Finanzen herausgegeben wird und als Download unter
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11465 zur Verfügung steht, auch ein kleines, nur zweiseitiges Handout zur Veranstaltung selbst. In diesem Heftchen ist zu finden: "Die Steuererklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies ist beispielsweise über das Portal 'ELSTER: Ihr Online-Finanzamt' möglich."

Statt diesbezüglich vor Ort zu den zahlreichen Gelegenheiten (öffentliche Fragerunde am Ende der Veranstaltung sowie zahlreiche Ansprechpartner im Anschluss – der Verbandsvorstand verschwand direkt nach Ende des Vortragsteils…) noch einmal nachzufragen oder in der weitaus ausführlicheren Broschüre "Gemeinnützige Vereine & Steuern" nachzuschlagen, vielleicht sogar beim zuständigen Finanzamt kurz anzurufen, heißt es beim Verbandsvorstand nun ultimativ und alternativlos: "Achtung Vereinsvorstände: Ab diesem Jahr dürfen Steuererklärungen für die Vereine nur noch elektronisch gemacht/abgegeben werden. Dies erfolgt über das Programm ELSTER."

Ist das wirklich deren Ernst? Ein kurzes Hineinblättern in das Inhaltsverzeichnis der Broschüre und der Sprung auf Seite 26 hätte Erleuchtung gebracht. Denn dort heißt es:

"Elektronische Steuererklärung
Die Körperschaftsteuer-, die Gewerbesteuer- sowie die Umsatzsteuererklärung sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Dies ist beispielsweise über 'ELSTER: Ihr Online-Finanzamt' möglich."

Wer zur Veranstaltung nicht nur körperlich, sondern auch geistig anwesend war, bekam eine Diskussion zu dem im Juristendeutsch nicht selten zu findenden Wörtchen "grundsätzlich" mit. Es wurde vor Ort erläutert, dass damit immer Ausnahmen eingeräumt werden. So ist es auch bei der Steuererklärung. Lesen wir den Auszug auf Seite 26 weiter:

"Das Finanzamt kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; die Steuererklärungen sind in diesem Fall wie früher nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben."


Es wird in der Broschüre sogar ein leicht verständliches Beispiel genannt, wann eine solche unbillige Härte vorliegt: wenn der Verein "nicht über die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung verfügt (z. B. kein Computer, kein Internetanschluss, veraltete Technik) und eine Anschaffung unzumutbar ist."

Wer alldem nicht ganz trauen mag oder es genau wissen will, der liest einfach kurz § 31 Abs. 1a Körperschaftsteuergesetz nach. Dort findet sich fast 1:1 der Wortlaut der Broschüre wieder – und der ist alles andere als neu!

Hinzu kommt, dass die für die Körperschaftsteuererklärung erforderlichen Online-Formulare bei ELSTER mit gewisser Regelmäßigkeit zu spät freigeschaltet werden, als dass man die Frist für die Steuererklärung einhalten könnte. Diese persönliche Erfahrung wurde uns am 11.02.2019 vor Ort im persönlichen Gespräch bestätigt. Aber immerhin: ELSTER kündigt für 2019 die Bereitstellung des Formulars für voraussichtlich Ende März an.

Was lernen wir also aus dieser kleinen amüsanten Geschichte?

1. Vertraue nicht blind den Informationen eines Kleingartenverbandes, schon gar nicht vom Kreisverband Leipzig unter der aktuellen Führung.

2. Hat ein Verein nicht die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung und macht dies in einem Härtefallantrag gegenüber dem zuständigen Finanzamt glaubhaft, so kann die Steuererklärung wie bisher auf "analogem" Wege eingereicht werden. Die notwendigen Formulare sind beim Finanzamt erhältlich.

Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, dass die Registrierung und Nutzung von ELSTER kein Hexenwerk ist. Besonders moderne Technik ist dafür auch nicht erforderlich.

(am)

Zuletzt geändert am: Jun 12 2020 um 16:57:40

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