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Wer muss für verwilderte Gärten bezahlen? Wie Verbände die Vereine und Kleingärtner abzocken!

Veröffentlicht von Toni (toni) am Oct 22 2018
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Wir greifen unserem Text mal vor: der Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. muss bezahlen und zahlt nach uns vorliegenden Informationen aktuell schon rund 15.000 € für die Beräumung einer der fraglichen 9 Parzellen in Schkeuditz. Die verbleibenden 8 Parzellen sind von den vertraglichen Beziehungen absolut identisch und befinden sich in ähnlich miserablem Zustand, weshalb hier entsprechende Kosten auf den Kreisverband zukommen werden. Summa summarum wird der Kreisverband in Schkeuditz bis zu 135.000 € für seine Parzellen zahlen müssen – eine Notlage, in die sich der aktuelle Kreisverbandsvorstand sehenden Auges aktiv hineinmanövriert hat. Ach, bevor wir es vergessen: der KGV "Auenblick" in Schkeuditz, innerhalb dessen Grenzen die Parzellen des Verbandes liegen, ist nicht Mitglied im Kreisverband. Die eigenen Mitgliedsvereine werden unseres Wissens bis heute im Glauben gehalten, die Beräumungen von Verbandsparzellen bezahlen zu müssen…

Ist Ihr Verein auch über eine "Verwaltungsvollmacht" (oder ähnlich) für einen Verband tätig? Dann muss Ihr Verein für die kostspieligen Beräumungen i. d. R. nicht zahlen! Beenden Sie die Abzocke durch den Verband! Wir helfen gern, melden Sie sich bitte bei uns.


Muss eine Parzelle aus welchen Gründen auch immer beräumt werden, so ist zuerst einmal der aktuelle Unterpächter (Kleingärtner) verantwortlich. Verschwindet dieser, macht’s einfach nicht und kann die Beräumung auch nicht zahlen, bleibt der Verpächter auf der unberäumten und häufig verwilderten Parzelle sitzen.


Der Verpächter ist meist aber selbst verpflichtet, das ihm vom Eigentümer überlassene Land kleingärtnerisch zu nutzen, also auch für die Herrichtung verwahrloster Parzellen zu sorgen.


Und an dieser Stelle entscheidet sich nun, wer die Beräumung durchführen und die Kosten dafür tragen muss. Denn die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet: der Verpächter muss für verwilderte Gärten zahlen. Im Anschluss kommt natürlich die Frage auf: wer ist denn überhaupt Verpächter?


Im vorliegenden Fall mit den 9 Müllparzellen in Schkeuditz lautet die Antwort auf diese Frage: der Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. ist Verpächter! Der KGV "Auenblick" e. V. hat mit den fraglichen 9 Parzellen keine Verbindung, er ist letztlich nur Nachbar der 9 Parzellen. Wie der BILD-Artikel bereits richtig ausführt, wurde dies exemplarisch für eine Parzelle durchexerziert (wir berichteten).

Besonders bemerkenswert: der KGV "Auenblick" war im Rahmen der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig bereit, eine gemeinsame Lösung der Räumungsproblematik zu finden und sich daran vielleicht sogar zu beteiligen. Auf die Frage, ob der Verband sich auf einen Vergleich einlassen würde, erwiderte der Anwalt des Verbandes, dass er die klare Anweisung des Verbandsvorstandes habe, keine Räumungskosten zu übernehmen. Damit erteilte er einem Vergleich, mit dem der Verband einen Teil der Räumungskosten hätte vermeiden können, eine klare Absage. Das Endergebnis: der Kreisverband bleibt auf allen 9 Parzellen sitzen und trägt 100 % der für ALLE 9 Parzellen anfallenden Räumungskosten.


Bild: Parzelle 052 ist im Besitz des Kreisverbandes Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. - so sah sie bis vor kurzem aus, mittlerweile läuft die Beräumung durch den Kreisverband (Fotograf: Jörg Gladitz)

Nunmehr läuft die Beräumung der einen Parzelle bereits. Der Kreisverband hat eine Firma damit beauftragt und zahlt dafür nach unseren Informationen rund 15.000 €. Die anderen 8 Parzellen warten noch auf den Kreisverband. Im BILD-Artikel behauptet der Verbandsvorsitzende, Ralf-Dirk Eckardt, der Verein sei verantwortlich für die übrigen 8 Kleingärten. Wir wissen nicht, ob das Zweckoptimismus ist, um die unweigerlich vom Kreisverband zu tragenden Beräumungskosten möglichst weit in die Zukunft zu schieben, oder ob es Realitätsverweigerung bzw. Inkompetenz ist. Wir vermuten jedoch aus eigener Erfahrung, dass hauptsächlich Letzteres vorliegt. Schließlich geht der Verbandsvorsitzende mit der Meinung hausieren, das Urteil des Landgerichts Leipzig würde sich nur auf einen Einzelfall beziehen, während er Dritten klarmachen will, die in einem gerichtlichen Vergleich (also in einer höchstindividuellen Vereinbarung zwischen zwei Streitparteien in einem ganz speziellen anderen Fall) getroffenen Regelungen würden sich auf jeden unbeteiligten Dritten auswirken.


Besonders deutlich werden die Zuständigkeiten bezüglich zweier verbundener Parzellen der fraglichen 9. Hier führte der Kreisverband als Verpächter ein Gerichtsverfahren gegen den Kleingärtner, der die beiden Parzellen nutzte. Ohne große Not ließ sich der Kreisverband auf einen Vergleich ein, wonach der Kleingärtner weder die dortige Laube noch vorhandene Anpflanzungen entfernen musste. Der Verband nahm die Parzelle also unberäumt zurück und ließ sich für eine spätere Beräumung (durch den Kreisverband) ganze 700 € zahlen. Das ist ein ausgesprochen gutes Geschäft – für den ehemaligen Nutzer der Parzelle.
Es ist für uns mehr als befremdlich, wenn der Verbandsvorsitzende – der übrigens auch diesen Vergleich zu verantworten hat – nunmehr behauptet, dass nicht der Kreisverband für die Parzelle(n) verantwortlich sei. Schließlich hat der Verband die Parzelle unberäumt zurückgenommen und sich sogar eine Art Ausgleich für die Beräumungskosten zahlen lassen. Der Verband ist damit unbestreitbar Besitzer der Parzelle und verantwortlicher Eigentümer aller Aufbauten und Anpflanzungen.

Ein derartiges Maß an Fettnäpfchen-Treffsicherheit, gebündelter Inkompetenz (manch einer verwendet härtere Begriffe) und Realitätsverweigerung ist für uns kaum erträglich. Wir fragen uns immer häufiger nur ungläubig: warum?


Bildquelle: pixabay.com / Autor: Tumisu

Nur gut, dass unsere Vereine unter anderem wegen dieses grundlegenden Missbrauchs der Vereine aus dem Kreisverband Leipzig bereits vor einigen Jahren ausgetreten sind und dieses Trauerspiel nun nicht mehr mitfinanzieren müssen.

Zuletzt geändert am: Oct 23 2018 um 14:03:47

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