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Alles beim Alten beim Kreisverband Leipzig? (1)

Veröffentlicht von Toni (toni) am Jan 29 2022
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Von den Vorständen der ab dem Jahr 2015 aus dem Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. ausgetretenen Vereine wurde es nach erfolgreicher Abwehr der vom Kreisverbandsvorstand aufgestellten Behauptung, die Vereine wären keine Zwischenpächter der Grundstücke ihrer jeweiligen Kleingartenanlagen, schon vermutet:
Der Verbandsvorstand würde versuchen, sein unnatürliches Konstrukt "Verwaltungsvollmacht" zu festigen, um es weiteren Vereinen zu erschweren, aus diesem Knebelvertrag herauszukommen und so den Weg in die Selbstbestimmung und Freiheit zu finden.
 
Mitte 2017 schien sich die Vermutung zu bewahrheiten: der Kreisverband forderte seine Mitgliedsvereine auf, eine Pächterliste und Kopien aller Unterpachtverträge an den Verband herauszugeben. Pauschal wurde – nicht wahrheitsgemäß – behauptet, dass mit jedem Verein eine Verwaltungsvollmacht bestünde, weshalb der Kreisverband Verpächter jeder einzelnen Parzelle sei.
Nun aber holte der Kreisverband mit der großen Keule aus:
Der Verband hätte gegenüber den Grundstückseigentümern eine Pflicht, "Auskunft über die von Personen gepachteten Parzellen" zu erteilen. Der Verband sei weiterhin "gegenüber Behörden (z. B. Polizei oder Finanzamt) auskunftspflichtig."
 
Bild 1: Screenshot aus dem Rundschreiben des Kreisverbandes vom 20.06.2017
 
Nachdem wir von einigen Mitgliedsvereinen in der Sache kontaktiert wurden, fragten wir bei zwei großen Städten an, von denen der Kreisverband viele seiner Flächen gepachtet hat. Beide Städte bestätigten uns, dass sie keinerlei Aufforderung an den Kreisverband gestellt hatten, wonach dieser Auskunft über die Inhaber der einzelnen Parzellen erteilen müsse. Meist liegt sogar das Gegenteil vor: die Stadt bedient sich gerade eines einzigen Pächters (Generalpächter), um es eben nicht mit hunderten einzelnen Vertragspartnern zu tun zu haben.
 
Damit war die vermeintliche Pflicht, Auskunft gegenüber dem Grundstückseigentümer erteilen zu müssen, als Vorwand entlarvt. Auch gegenüber Behörden ist uns eine solche "Auskunftspflicht" nicht bekannt. Es mag vorkommen, dass bspw. das Finanzamt auf der Suche nach dem aktuellen Eigentümer einer Laube in einem Kleingarten beim Verein vor Ort anfragt. Eine wie behauptet Auskunftspflicht jedoch scheint ebenfalls nur ein Vorwand zu sein.
 
Auffällig ist zudem: für die behaupteten Auskunftspflichten würde doch auf jeden Fall die Pächterliste genügen. Wozu braucht es da noch Kopien der Unterpachtverträge? Für die Verwaltung einer Kleingartenanlage – das Tagesgeschäft also – macht der Verband in aller Regel keinen Finger krumm, denn das übernimmt alles der Verein vor Ort.
 
Unserer Meinung nach wurde bereits damals klar:
Der Verband will die Vertragskopien nur haben, um sie dem Verein als vermeintliche Durchführung der Verwaltungsvollmacht vorhalten zu können, sollte dieser sich doch einmal von diesem Knebelvertrag oder gar der immer teurer, aufwändiger und nachteiliger werdenden Verbandsmitgliedschaft an sich befreien wollen.
 
Denn genau diese Frage, nämlich wie die Unterpachtverträge aussehen und wer dort als Verpächter eingetragen ist, war bei den erfolgreichen Austritten der vergangenen Jahre ausschlaggebend. Schließlich behauptete der Kreisverband doch, die Vereine hätten ohne die Verwaltungsvollmacht keinerlei Befugnisse mehr, ihre Kleingartenanlagen und damit die Unterpachtverträge zu verwalten. Großzügig ignorierte er damals die mit den Vereinen seit Anfang der 1990er Jahre und nach wie vor bestehenden Zwischenpachtverträge, auf Grundlage derer die Vereine in eigenem Namen unterverpachten durften und dürfen.
 
Nunmehr, im Januar 2022, fordert der Kreisverband seine Mitgliedsvereine erneut zur Abgabe einer Pächterliste und Übergabe von Pachtvertragskopien auf, diesmal "zum Archivieren". Offenbar gibt es noch ein paar Vereinsvorstände, die sich bislang nicht hinters Licht haben führen lassen. Nun, zu hoffen wäre es.
 
Bild 2: Screenshot aus dem Rundschreiben des Kreisverbandes vom 06.01.2022
 
Vereinen, die im Besitz solcher alter und unbeschreiblich wertvoller Zwischenpachtverträge sind, empfehlen wir mit Nachdruck, keine Kopien der Unterpachtverträge an den Verband herauszugeben, auch keine Pächterliste. Ansonsten verbaut man sich wichtige Möglichkeiten für die Zukunft.
 
 
(am)

 

Zuletzt geändert am: Jan 29 2022 um 07:00:00

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