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Neuer Kostenschock für Kleingärtner im Kreisverband Leipzig |
Veröffentlicht von Toni (toni) am Oct 23 2019 |
Von 21 € Verbandsbeitrag pro verpachteter Parzelle im Jahr 2013 sind wir mittlerweile bei 23 € (2019) angelangt; Erhöhungen auf 24 € (2020) und 25 € (ab 2021) sind schon beschlossene Sache. Doch das Fenster, zu dem das Geld der Kleingärtner hinausgeworfen wird, ist sehr groß. Deshalb soll nun Ende November 2019 eine schnellere Beitragserhöhung beschlossen werden: schon ab 2020 sollen es 25 € pro Parzelle sein. Aber es kommt noch besser: der Verbandsvorstand meldet für 2020 einen "Bedarf" für eine Sonderumlage von 1 € pro Parzelle an. Damit beträgt der Beitrag also effektiv 26 € pro Parzelle.
Seit der 2013 eingeläuteten Ära des Untergangs ist der absolute Beitrag damit beinahe um ein Viertel gestiegen. Nicht eingerechnet ist die jährlich voranschreitende Auflösung von Rücklagen.
Besonders bemerkenswert daran ist aber, mit welchen Mitteln die Vereinsvorstände einerseits eingelullt und beschwichtigt, andererseits belogen und bedroht werden. Wir haben dazu einen kleinen zeitlichen Abriss zusammengestellt (Rechtschreib- und Grammatikfehler in den Zitaten sind originalgetreu):
Schreiben des KV vom 14.10.2016 zur vorgesehenen Beitragserhöhung:
"Zum 31.07.2016 sind beim Kreisverband 10.410 Parzellen im Bestand, wobei sich 372 Parzellen im Leerstand befinden (3,6 %). Wir haben eine Leerstandsentwicklung von 3 % bis 2019 zugrunde gelegt. Für die Anpassung Verbandsbeitrag 2017 betrachten wir mit einer planbaren Größe von bis ca. 670 leerstehenden Parzellen."
Also:
Der Vorstand des KV berechnet auf Grundlage von aktuell 372 leerstehenden Parzellen einen Beitragsbedarf und kalkuliert darin einen Leerstand von bis zu 670 Parzellen ein.
Protokoll zur Mitgliederversammlung 11-2016, in der die gestaffelte Erhöhung des Beitrages auf 25 € (ab 2021) beschlossen wurde:
"[Der Verbandsvorsitzende] teilt mit, dass im Jahr 2019 die Leerstandsentwicklung durch den Verband geprüft wird, um ggf. eine Korrektur der Anpassung des Verbandsbeitrages vorzunehmen."
Also:
In 2019 soll kontrolliert werden, ob die der Beitragserhöhung zugrunde gelegte Zahl leerstehender Parzellen angemessen war.
Protokoll zur Mitgliederversammlung 2017-10:
"Der Leerstand in den Vereinen des Kreisverbandes betrug am 31.07.2017 insgesamt 299 Parzellen = 2,9 % der vorhandenen Parzellen und ist leicht rückläufig."
Also:
Es sind nur noch 299 Parzellen leerstehend. Zuvor waren es 372 und man war auf bis zu 670 leere Parzellen vorbereitet.
Protokoll zur Mitgliederversammlung 2018-11:
Der Kreisverband holt erstmals das Insolvenzschreckgespenst hervor:
"Aussagen gewisser Personen im Internet und über Printmedien, dass sich die Vereine zurücklehnen können und die Kosten müsse der Kreisverband bei bestehender Verwaltungsvollmacht tragen, übersehen die Gefahr, dass in der Endkonsequenz bei dieser Handlungsweise alle Pächter Gefahr laufen, den bestehenden Unterpachtvertrag zu verlieren."
"Bei Insolvenz des Verbandes muss der Insolvenzverwalter zuerst alle bestehenden General-, Pacht- und Unterpachtverträge kündigen."
Und das, verehrte Damen und Herren, ist eine glatte und dreiste Lüge. Wenn es dem Vorstand des KV schlussendlich gelungen ist, den Kreisverband in die Insolvenz zu treiben, dann ist es einem Insolvenzverwalter sogar untersagt, pauschal alle Pachtverträge zu kündigen. Denn damit beginge er gegenüber den Vertragspartnern eine Pflichtverletzung, die zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen könnte. Nur solche Verträge, die für den insolventen Verband eine weitere Belastung in Form von zusätzlich entstehenden Schulden bedeuten würden, weil also weniger Pacht eingenommen wird, als an den jeweiligen Bodeneigentümer abgeführt werden muss, dürfte ein Insolvenzverwalter überhaupt kündigen! Aber die Insolvenz und der Verlust aller Gärten ist einfach eine zu schöne Drohgebärde, um sich mit solchen Kleinigkeiten wie der Wahrheit aufzuhalten...
"Durch leicht steigenden Leerstand von Parzellen in den Vereinen und Wegfall von Parzellen durch Kündigungen von Teilflächen reduzieren sich die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge."
"Nicht vorhersehbare Kosten durch die DSGVO und steigende Rechtskosten belasten den Haushalt ebenfalls."
"Dadurch wird geprüft, ob die Anpassung des Verbandsbeitrages für die verpachtete Parzelle auf 25,00 € schon für das Geschäftsjahr 2020 erfolgen muss und nicht wie vorgesehen, zunächst auf 24,00 € und für das Geschäftsjahr 2021 auf 25,00 €."
"Zum 01.01.2019 sind weiterhin aktuell 133 Vereine Mitglied mit 9.900 verpachteten Parzellen und 335 leerstehenden Parzellen."
Also:
Im Vergleich zu 2017, dem "Basisjahr" für die ursprüngliche Beitragserhöhung, stehen 37 Parzellen weniger frei! Trotzdem soll ein "leicht steigender Leerstand" zur Begründung einer neuerlichen Beitragserhöhung herhalten. Die unter der Hand angedrohte Insolvenz spielt natürlich bei der Beitragsanhebung keine Rolle *hust*! Im November 2018 noch von "nicht vorhersehbaren Kosten durch die DSGVO" zu sprechen, lassen wir mal unkommentiert. Tatsächlich gibt der Kreisverband Jahr für Jahr eine vierstellige Summe für "Datenschutz" aus, obwohl dies gar nicht erforderlich und schon gar nicht von der DSGVO gefordert ist. Solche sinnlosen und völlig unnötigen Ausgaben sind vielleicht wirklich "nicht vorhersehbar"…
Zeitschrift "Gartenfreund", Ausgabe Oktober 2019:
Der Kreisverband holt erneut das Insolvenzschreckgespenst aus der Zauberkiste:
"Derzeit verzeichnet der Kreisverband einen Leerstand von insgesamt nur 3 %, jedoch könnten selbst diese 335 brachliegenden Parzellen zur Insolvenz des Kreisverbandes führen, verdeutlichte [der] Verbandsrechtsanwalt [...] die Brisanz des Problems, denn deren Beräumung würde rund 1,7 Millionen Euro kosten."
"'Wir möchten Sie für diese Thematik sensibilisieren, denn dann wäre der Kreisverband insolvent und das Kleingartenwesen würde in der Region den Bach runtergehen, denn ein eingesetzter Insolvenzverwalter müsste sofort sämtliche Zwischenpachtverträge kündigen, damit keine neuen Verbindlichkeiten auflaufen. Damit würden alle Gartenpächter in der Luft hängen, und die Kommunen haben alle Kleingärtner in ihrem Bereich an der Backe.'"
Also:
Wieder werden mit der dreisten Lüge einer ausnahmslosen Kündigung aller Pachtverträge Ängste heraufbeschworen. Dabei geht das Kleingartenwesen nicht erst bei einer Insolvenz des Kreisverbandes "den Bach runter", sondern bereits heute durch die Misswirtschaft, Inkompetenz und Eigennützigkeit der aktuellen Führungsriege.
Eine Insolvenz wäre letztlich ein willkommener Anlass zur Gesundschrumpfung, Bereinigung sämtlicher Missstände und für einen Neubeginn des Kleingartenwesens in der Region auf Basis demokratischer und fairer Regelungen, die wirklich die Interessen der Kleingärtner und ihrer Vereine widerspiegeln, statt diese nur als Alibi zu verwenden.
Wir hätten da auch gleich ein paar Vorschläge, wie sich die finanzielle Lage des Kreisverbandes stabilisieren könnte:
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Fixkosten reduzieren, statt dauernd neue zu produzieren (z. B. Leasing eines völlig überdimensionierten Pkw, unnötige Software, unnötige Datenschutzausgaben),
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generelle Gesundschrumpfung entsprechend der sinkenden Parzellenzahl,
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Konzentration auf die wirklich notwendigen Aufgaben (und da bleibt nicht viel übrig),
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Unterlassen völlig sinnloser und weltfremder Ausgaben, wie z. B. 5-stellige Druckkosten für eine "Zeitschrift" mit mangelhaftem Mehrwert oder beinahe 10.000 € Druckkosten für neue Bau- und Kleingartenordnungen (willkommen im digitalen Zeitalter),
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gesunde Personalpolitik: weg von inkompetenten Quereinsteigern hin zu ausgebildeten Fachleuten + auch hier Schrumpfung auf ein gesundes, wirklich erforderliches Maß (auch hier würde nicht viel übrig bleiben),
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Installation einer effektiven Kontrolle der Tätigkeiten des Vorstandes und auf den einzelnen Euro genaue Aufschlüsselung der wirklich erforderlichen Ausgaben,
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letztlich: Installation einer kompetenten, ökonomisch denkenden und handelnden Geschäftsführung und damit diesbezüglich eine Kehrtwende um 180 Grad.
(jg)
Zuletzt geändert am: Sep 29 2020 um 12:10:05
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