3. Versuch

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Satzung 2014 - 2016

3. Versuch: Februar 2016

Obwohl dem Verbandsvorstand bereits seit 2014 bekannt sein müsste, dass die Satzung dringend geändert werden muss, blieb er auch im Jahr 2015 letztlich untätig. Denn der von der Arbeitsgruppe Satzung erarbeitete Entwurf für eine Satzungsneufassung wurde auf Bestreben des Verbandsvorstandes gekippt.

Kaum waren zwei der Teilnehmer der Arbeitsgruppe Satzung, die sich für die meisten der dem Verbandsvorstand nicht genehmen Änderungen verantwortlich zeichneten, durch Austritt Ihrer Vereine aus dem Verband aus der Arbeitsgruppe ausgeschieden, beruft der Verbandsvorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung für den 19.02.2016 ein, in dem die neue Satzung nun beschlossen werden soll. Gleichzeitig sollen zahlreiche Beiwerke, z. B. eine Finanzordnung und eine Schlichtungsordnung, in einem Rutsch durchgewunken werden. Dabei hatte der Verbandsvorstand noch in der Einladung zur vorherigen Mitgliederversammlung bekanntgegeben, dass er nach erfolgter Satzungsänderungen entsprechende Arbeitsgruppen für die Beiwerke mit deren Entwicklung beginnen sollen.
So kommt es auch, dass die Beiwerke teilweise massiv gegen die neue Satzung verstoßen...

Für die Versammlung im Februar 2016 legte der Verbandsvorstand zwei getrennte Satzungsentwürfe vor. Der eine - "vom Verbandsvorstand unterstützte" - Entwurf enthält wiederum zahlreiche kritische Regelungen, bspw. ein Stimmrecht kraft Amtes oder deutlich erhöhte Umlagenobergrenzen. Der andere, von den an der Arbeitsgruppe mitwirkenden Vereinsvertretern getragene Entwurf hingegen korrigierte verschiedene Fehlregelungen, z. B. dass der Verbandsbeitrag auch für nicht verpachtete Parzellen zu entrichten ist.

Beide Varianten werden hier vergleichend gegenübergestellt.

(am)

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