AG Satzung
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Satzung 2014 - 2016
Arbeitsgruppe Satzung (Januar bis April 2015)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2014 lehnte den nicht akzeptablen Satzungsentwurf des Verbandsvorstandes ab. Stattdessen wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, bestehend auf fünf Vereinsvorständen, zwei Verbandsvorständen und dem Vertragsrechtsanwalt des Verbandes. Ziel und Aufgabe war es, eine Satzung zu entwerfen, die klar definiert, dass die Vereine als Verbandsversammlung das oberste Organ des Verbandes mit den höchsten Rechten sowie Befugnissen ist und dass der Verbandsvorstand als Exekutivorgan der Verbandsversammlung untergeordnet ist. Weiterhin sollten die Geschehnisse der vergangenen Jahre dadurch abgebildet werden, dass die satzungsgemäßen Kontroll- und Sicherheitsmechanismen nicht aufgeweicht werden durften.
Zusammengefasst |
Keine guten Vorzeichen: Der Verbandsvorstand lässt Anträge der Mitgliedsvereine zur Satzungsänderung vollkommen unerwähnt. Statistenrolle: Der Verbandsvorsitzende und seit 1.1.2015 Geschäftsführer in Personalunion beteiligt sich an den Diskussionen der Arbeitsgruppe nur sporadisch. Weder verteidigt er den ursprünglichen Entwurf, noch bringt er sachdienliche Argumente ein. Der Vertragsrechtsanwalt springt für ihn ein. Auch der zweite Teilnehmer aus den Reihen des Verbandsvorstandes bleibt passiv. Unliebsame Demokratie: Sowohl Verbandsvorsitzender wie auch Vertragsrechtsanwalt können nur mühsam verbergen, dass das Mitwirken der Mitgliedsvereine an der Entwicklung der Satzung nicht willkommen ist. Die gemeinsame Arbeit wird sabotiert und schließlich in der Verbandsversammlung vom 03.07.2015 diskreditiert. |
Die Arbeitsgruppe entwickelte einen akzeptablen Entwurf für eine geänderte Satzung. Punkte, in denen keine Einigkeit erzielt werden konnte (s. unten), wurden als Alternativvorschläge aufgenommen. |
Im Detail:
Bereits im Vorfeld zur ersten Sitzung der Arbeitsgruppe erhielten wir von einem Mitgliedsverein Nachricht, dass dieser zur Verbandsversammlung vom 22.11.2014 umfangreiche Anträge in Bezug zur Satzungsänderung gestellt hatte. Wir ließen uns diese Anträge übersenden und brachten Sie in die Diskussionen mit ein. Der Verbandsvorstand aber erwähnte diese Anträge weder in der Versammlung vom 22.11.2014 noch in irgendeiner der Sitzungen der Arbeitsgruppe!
In insgesamt fünf jeweils mehrstündigen Sitzungen erarbeitete die Arbeitsgruppe schließlich einen akzeptablen Entwurf für eine neue Satzung des Kreisverbandes. Die beteiligten Vereinsvorstände konnten die meisten der kritischen Punkte des ersten Satzungsentwurfes verhindern, z. B.:
- Weiterhin werden grundsätzlich ehrenamtliche Verbandsvorstände vorgeschrieben. Das vom Verbandsvorstand gewünschte Hauptamt wurde nicht zugelassen. Bereits in der 1. Sitzung der Gruppe verlas der Verbandsvorsitzende eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes, in der genau dieser Punkt kritisiert wurde - das Ehrenamt als Vorgabe musste erhalten bleiben!
- Die mit In-Sich-Geschäften, unkontrollierbaren Nachtragshaushalten und zusätzlichen Befugnissen bei gleichzeitig verminderten Rechenschaftspflichten enorm erweiterte Handlungsfreiheit des Verbandsvorstandes wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe deutlich abgelehnt.
In einigen Punkten konnte jedoch keine Übereinstimmung gefunden werden, was in Alternativvorschlägen zu den jeweils betroffenen Regelungen führte:
- Der Verbandsvorstand verschloss sich dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von fünf auf die üblichen vier zu reduzieren. Hintergrund der verringerten Anzahl war auch, dass zu den vier Vorständen der Geschäftsführer stößt, welcher nicht aus den Reihen des gewählten Vorstandes stammen sollte. Damit gibt es regelmäßig fünf Vorstandsmitglieder und Patt-Situationen bei Abstimmungen werden vermieden.
- Der Verbandsvorsitzende und mit ihm der nur zur Beratung anwesende Vertragsrechtsanwalt bestanden auf das "Stimmrecht kraft Amtes" für die Mitglieder des Verbandsvorstandes. Diese Personen sollten in Mitgliederversammlungen des Verbandes eine Stimme haben, auch wenn sie keine Vertreter von Mitgliedsvereinen sind. Alle anderen Teilnehmer der Arbeitsgruppe - auch der zweite Verbandsvorstand - bezeichneten es als selbstverständlich, dass nur Mitglieder in einer Mitgliederversammlung eine Stimme haben sollten. Auf die Frage nach der Begründung für ein Stimmrecht kraft Amtes entgegnete der Vertragsrechtsanwalt, dass er keinen anderen Verband kenne, bei dem es dieses Stimmrecht nicht gäbe. Der Verbandsvorsitzende blieb still.
- Die Vertreter der Vereine forderten, dass zukünftig die Mitgliederversammlung über die Auswahl und Einstellung eines Geschäftsführers entscheidet, ebenso über sein Gehalt. Natürlich verweigerte sich der Verbandsvorsitzende, der sich zum 1.1.2015 vom Verbandsvorstand zum Geschäftsführer hat anstellen lassen, diese selbstverständliche Festlegung.
- Gewählte Vorstandsmitglieder sollten zukünftig nicht gleichzeitig als Geschäftsführer eingestellt werden können, um Interessenkonflikte zu umgehen. Auch hier kollidierten die persönlichen Interessen des Verbandsvorsitzenden und Geschäftsführers in Personalunion mit denen der Vereinsvertreter.
- Längst überholt war die Berechnung des Verbandsbeitrages anhand der Anzahl in einem Verein vorhandener Parzellen ohne Berücksichtigung, ob die Parzelle verpachtet ist oder nicht. Selbst der Landesverband Sachsen der Kleingärtner gibt in einem Artikel als "gerecht" vor, wenn nur die verpachtete Parzelle beitragspflichtig ist. Trotzdem verschloss sich der Verbandsvorstand dieser Novellierung der Beitragsberechnung und der Bindung des Verbandsbeitrages an die verpachtete Parzelle.
- Der Verbandsvorstand wollte weiterhin die Obergrenze für Umlagen von bisher 25 % des Verbandsbeitrages auf bis zu 100 % erhöhen. Selbstverständlich konnten die Vereinsvertreter diese Kostengefahr für ihre Vereine und Kleingärtner nicht unterstützen.
Bis auf die wenigen Streitpunkte wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe ein akzeptabler Entwurf für eine geänderte Satzung entwickelt. Durch die Teilnahme des Vertragsrechtsanwaltes dürfte dies den Verband auch einiges gekostet haben.
Doch die Mitgliedsvereine haben das Ergebnis der Arbeitsgruppe nie unverändert zu Gesicht bekommen... Lesen Sie hier weiter!
(am)